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Sinnvolle Maßnahmen für die Natur und den Biotopverbund bei Kevelaer, zum besseren Ausgleich der langfristigen Beeinträchtigungen durch den Bau der OW1/ L486n

-Hier als PDF zum Download-

Wir greifen mit unseren Vorschlägen explizit die im Regionalplan/ Landesplan beschriebenen Schutz- und Entwicklungsziele für den Biotopverbund entlang der Issumer Fleuth auf, die im Text „Sachdokumente des Biotopverbundes mit herausragender und besonderer Bedeutung, Anhang 2“, von 2015 beschrieben sind.

Diese lesen sich im Planfeststellungsbeschluss auf S. 184 der UVS entsprechend: „Entwicklung der Gewässerauen von Issumer Fleuth und Water Forth zur Stärkung der Biotopfunktion (Extensivierung der Auenflächen; Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Altarmbereichen, Herstellung naturnaher Gewässermorphologie, Wiedervernässung von Wiesenflächen usw.; Maßnahmen in Anlehnung an das Konzept des Gewässerauenprogrammes bzw. an den Gesamtplan Niers)“

Einige Feststellungen vorab: Kevelaer hat zu wenige und zu kleine Naturschutzgebiete, deren ökologisches Potential deutlich entwickelt werden kann und sollte. Sinnvolle Pufferstreifen, welche die Naturschutzgebiete schützen sollen, fehlen gänzlich. Grundsätzlich ist Kompensation im Zuge von weiteren kommunalen Planungen, sei es Gewerbe, Industrie o.a., für die Natur und den Erhalt stabiler Ökosysteme nur wirklich sinnvoll, wenn sie überwiegend lokal erfolgen.

Den Biotopverbünden ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen: sie sind die „Lebensadern“ der Natur und müssen wieder zurück in unsere Landschaft. Daher sind die Landschaftsstrukturen, die der Vernetzung von Lebensräumen bieten, ökologisch intakt zu halten. Zu ihnen zählen:  Gewässer und Gewässerrandstreifen (auch die Leyen, die zur Entwässerung angelegt wurden), Wege- und Ackerränder, Wallhecken mit Krautsäumen, Randhölzer, vernetzende Brachflächen. Ein den Lebensraumfunktionen angepasstes Pflegemanagement möge personell ermöglicht werden (!). Die Natur braucht mehr, größere und zusammenhängende Lebensräume, wo sie sich in Ruhe entwickeln kann.

Die Stadt Kevelaer möge im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens zur OW1 auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hinwirken:

 

     1. Kompensationsmaßnahmen mögen überwiegend auf kommunalen Flächen erfolgen.

Ausgleich innerhalb der Straßenbaumaßnahme dient zwar rein rechnerisch der Ökopunktebilanz, hat aber meist keine Lebensraumfunktion. Natürlich ist ein Fledermauskollisionsschutz / Überflughilfe anzulegen, aber dieser dient nur der Schadensbegrenzung und sollte eigentlich nicht in die Ausgleichsberechnung mit einfließen dürfen.

Zur Erläuterung: Es macht viel mehr Sinn, den bereits bestehenden Biotopverbund ökologisch aufzuwerten, als relativ willkürlich einzelne Feldgehölze oder Baumreihen anzupflanzen.

(Änderungen mögen mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.)

 

     2. Der Ausgleich der durch den Bau der OW1 tatsächlich versiegelten Fläche von 16,7 Hektar (laut Straßen.NRW) möge lokal und entlang der Issumer Fleuth erfolgen, hier liegt für die Natur der größte Zugewinn.

Besonders bieten sich folgende Flächen an:

a)      Die Flächen direkt bei und zwischen den bereits bestehenden Naturschutzgebieten Fleuthbenden bei Winnekendonk

b)      Die Flächen zwischen dem Büchelshofer Weg und der Issumer Fleuth

c)       Die Erweiterung des Naturschutzgebietes Streußelbruch nördlich des Vellarsweges (alles Biotope entsprechend §30 BNatSchG / § 62 LG NW)

d)      Auch die im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens verbleibenden „Restflächen“  sind ökologisch und als Biotopverbund aufzuwerten

e)      Ausreichend breite Pufferzonen sind einzurichten

 

     3. Die Ziele der Renaturierungsmaßnahmen im Zuge der Gewässerrahmenrichtlinie aufgreifend und verfolgend, sind oben beschriebene Entwicklungsziele zeitnah im gesamten Stadtraum von Kevelaer umzusetzen:

a)      Wiedervernässung von Wiesenflächen

b)      Extensivierung der Auenflächen

c)       Anlage weiterer Trittstein-Biotope

d)      Extensive Bewirtschaftung

e)      Vernetzung und Verbindung der Biotope

f)        Ausreichend breite Pufferzonen sind einzurichten

 

     4. Die Stadt Kevelaer möge auf den LVR zugehen und die Einrichtung eines „Natur- Infozentrums“ anregen, der die kultur- und naturhistorische Entstehung der Natur und des „Lebens am Niederrhein zusammen mit der Natur“ begreifbar macht.  Es würde sich ein Ort anbieten, der direkt an den Naturschutzgebieten gelegen ist. Dies könnte zum Motor einer Entwicklung und Förderung besonders des sanften Tourismus und Radtourismus für Winnekendonk und Kevelaer zu werden, der die Schönheit und Erholung in der niederrheinischen Natur- und Kulturlandschaft genießen möchte.

 

Ein gutes Beispiel ist die Steprather Mühle in Walbeck, die auch mit Mitteln der NRW-Stfitung vor ca. 20 Jahren saniert wurde.

 

 

Diese Liste wurde mit der fachkundigen Beratung des NABU-Naturschutzzentrums Gelderland und des NuK erarbeitet, für deren unermüdliche Arbeit wir an dieser Stelle unseren besonderen Respekt und Dank ausdrücken wollen.

8/2020